Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer/-innen
Als Betreuungsverein sind wir auch Ansprechpartner für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Durch die langjährige Erfahrung stehen Herr Wischinski und Herr Nee mit fachkompetenter individueller Beratung den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern persönlich zur Verfügung. Sie halten aber auch allgemeine Vorträge zu diesem Thema und beraten darüber hinaus rund um das Thema Vorsorgevollmachten.
Wir bieten Ihnen:
Zur Information:
Ehrenamtlicher Betreuer ist derjenige, der eine rechtliche Betreuung (§ 1896 ff. BGB) außerhalb einer Berufstätigkeit übernommen hat. Die Betreuung ist (wie früher die Vormundschaft und Pflegschaft) ein grundsätzlich unentgeltliches Ehrenamt.
Daher sollen in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich die Betreuungen übernehmen. Es handelt sich dabei vielfach um Angehörige, Freunde, Nachbarn oder Berufskollegen von Betroffenen, teilweise aber auch um Menschen, die diesen Dienst für Personen übernehmen, zu denen sie zuvor keine Kontakte hatten. Rund 70 % aller Betreuungen werden ehrenamtlich geführt. Davon wiederum sind ca. 85 % Familienangehörige des Betreuten. Dies ist auch nach § 1897 Abs. 5 BGB vorrangig, nach § 1897 Abs. 6 BGB sind aber auch nicht familienangehörige ehrenamtliche Betreuer vorrangig vor hauptamtlichen Betreuerinnen / Betreuern zu bestellen.
Herner Mittagstisch
Wir unterhalten in der „Cartine“ im Caritas-Haus auf der Schulstr. 16, 44623 Herne den „Herner Mittagstisch“. Dort können Durchreisende, Obdachlose und Bedürftige eine warme Mahlzeit zu sich nehmen. Diese wertvolle Arbeit übernehmen ehrenamtliche Mitarbeiter /-innnen in liebevoller Eigenverantwortung. Auch das persönliche Gespräch mit den Besuchern des Mittagstisches ist den Ehrenamtlichen ein großes Anliegen. Durch diese Gespräche sollen die Besucher Mut für ihre weiteren Lebensschritte erhalten.
Beliefert werden wir vom:
„Verein Ambulanter Versorgung Wohnungsloser e.V.“